Weitere Klärung beim Abzug von Ausbildungskosten
von Björn Keller
Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 06.05.2010 zu einer weiteren Klärung der Frage, was unter einer erstmaligen Berufsausbildung zu verstehen ist, beigetragen. Eine Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel, innerhalb eines Berufes Teilaufgaben zu übernehmen, wird demzufolge nicht als erstmalige Berufsausbildung anerkannt.