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1-%-Regelung nur für zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen anwendbar

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 21.04.2010 hat der BFH entschieden, dass die 1-%-Regelung nur anzuwenden ist, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken darf nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt wird.