Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

von Björn Keller

Erstattungszinsen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.06.2010 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert. Somit sind Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nun einkommensteuerlich gleich zu behandeln.