Abgrenzung von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung

von Björn Keller

Im Urteil vom 06.05.2010 stellte der BFH klar, dass es sich bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche als Hand­werkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind.