Abgrenzung von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
von Björn Keller
Im Urteil vom 06.05.2010 stellte der BFH klar, dass es sich bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche als Handwerkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind.