Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß

von Björn Keller

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 08.09.2010 keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags geäußert. Es hat insbesondere festgestellt, dass es nicht zwingend einer zeitlichen Befristung des als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhobenen Solidaritätszuschlags bedarf.