Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler geändert

von Björn Keller

Zu einer Erleichterung beim Antragsverfahren auf Beitragsermäßigung von in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten führt die dritte Änderung der Beitragverfahrensgrundsätze für Selbstzahler vom 06.05.2010. Ab 01.06.2010 können freiwillig Versicherte eine individuelle Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse fordern.