Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler geändert

von Björn Keller

Zu einer Erleichterung beim Antragsverfahren auf Beitragsermäßigung von in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten führt die dritte Änderung der Beitragverfahrensgrundsätze für Selbstzahler vom 06.05.2010. Ab 01.06.2010 können freiwillig Versicherte eine individuelle Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse fordern und so erreichen, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der tatsächlichen Einkünfte und nicht pauschal nach der Mindestbemessungsgrundlage (derzeit € 1.916,25 pro Monat) berechnet werden. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn im Einkommensteuerbescheid neben relativ niedrigen Einkünften aus Gewerbetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit auch geringe oder sogar negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen enthalten sind. Bislang wurde in diesen Fällen von den Krankenkassen pauschal unterstellt, dass verwertbares Vermögen vorhanden sei und eine Beitragsermäßigung verweigert - unabhängig vom tatsächlichen Wert der Vermögensgegenstände und deren Verwertbarkeit. Durch die Änderung können sich in bestimmten Fällen leicht Entlastungen von monatlich € 100,00 bei den Beiträgen zur freiwilligen Kranken- sowie Pflegeversicherung ergeben.  

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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