Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs

von Björn Keller

Mit Urteil vom 19.05.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung eines im Unternehmensvermögen befindlichen PKW ausschließlich entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche sogenannte 1-%-Regelung oder aber nach den tatsächlichen Kosten durchzuführen ist. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die Vereinfachungsregelung eine einheitliche Schätzung ist, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Demzufolge ist die Kombination verschiedener Methoden bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht statthaft. Das bedeutet, dass ein Unternehmer nicht von dem ertragsteuerlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sogenannten 1-%- Regelung ausgehen und sodann einen prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln darf. Bedient sich ein Unternehmer der 1-%-Regelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, darf er zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ausschließlich einen pauschalen Abschlag von 20 % für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten vornehmen.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

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