Handschriftliches Fahrtenbuch kann durch Computeraufzeichnung ergänzt werden

von Björn Keller

Ein ungewohnt großzügiges Urteil erging am 14.04.2010 durch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die Richter erkannten eine das handschriftliche Fahrtenbuch ergänzende Excel-Liste zum Nachweis des tatsächlichen Umfanges der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges an.