Keine Verdopplung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Nutzung mehrerer Wohnungen
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29.07.2010 entschieden, dass zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen können.