Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Abgrenzung von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung

von: Björn Keller

Im Urteil vom 06.05.2010 stellte der BFH klar, dass es sich bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche als Hand­werkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind.

Leiharbeitnehmer haben typischerweise keine regelmäßige Arbeitsstätte

von: Björn Keller

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, da er nicht  typischerweise über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt. Damit ist § 9 Abs. 5 EStG in  Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG für Leiharbeiter anwendbar.

Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

von: Björn Keller

Entgegen der bisherigen Rechtssprechung entschied der BFH mit Urteil vom 17.06.2010, dass ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen ist, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.

Änderung der Rechtsprechung zur Einkunftsart für Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger

von: Björn Keller

In zwei Urteilen vom 15.06.2010 hat der BFH entschieden, dass Einkünfte von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten sind. Die bisherige Rechtsprechung wird damit aufgegeben.