Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten
Im Urteil vom 06.05.2010 stellte der BFH klar, dass es sich bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten handelt, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche als Handwerkerleistungen steuerlich zu berücksichtigen sind.
Weiterlesen … Abgrenzung von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2010 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann, da er nicht typischerweise über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt. Damit ist § 9 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG für Leiharbeiter anwendbar.
Weiterlesen … Leiharbeitnehmer haben typischerweise keine regelmäßige Arbeitsstätte
Entgegen der bisherigen Rechtssprechung entschied der BFH mit Urteil vom 17.06.2010, dass ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen ist, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht.
Weiterlesen … Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus
Muss ein Steuerpflichtiger ersatzweise eine Wohnung anmieten, weil seine Erstwohnung nicht mehr bewohnbar oder deren Nutzung amtlich untersagt ist, so können die zusätzlichen Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG zu berücksichtigen sein.
Weiterlesen … Zusätzliche Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen
In zwei Urteilen vom 15.06.2010 hat der BFH entschieden, dass Einkünfte von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu werten sind. Die bisherige Rechtsprechung wird damit aufgegeben.
Weiterlesen … Änderung der Rechtsprechung zur Einkunftsart für Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger