Keine Betriebsausgaben ohne Nennung der Empfänger
von Björn Keller
Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 07.09.2010 klargestellt, dass Betriebsausgaben nicht zu berücksichtigen sind, wenn ein Steuerpflichtiger dem Verlangen der Finanzverwaltung, die Empfänger der Betriebsausgaben zu benennen, nicht nachkommt.