Steuerpflichtiger darf Aussetzung der Vollziehung ablehnen

von Björn Keller

Die Finanzverwaltung darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht mit dem Ziel aufzwingen, dem Staat damit Zinsvorteile zu verschaffen. Dies entschied das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 08.09.2010.