Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum

von Björn Keller

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 20.07.2010 entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag im Erstjahr teilweise angesetzt und in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum auf die zulässige Gesamthöhe aufgestockt werden darf. Damit widerspricht es der Auffassung der Finanzverwaltung, welche die Bildung nur in einem Jahr zulässt.