In seinem Urteil vom 09.12.2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Pfarrer, zu dessen dienstlichen Aufgaben gehört, Pilgerwallfahrten von Pfarrangehörigen seelsorgerisch zu begleiten, seine entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen darf.
Aus Regierungskreisen wurde bekannt, dass die Bundesregierung Erleichterungen für Steuerberater beschlossen hat. Steuerberater seien immer im Dienste ihrer Mandanten unterwegs und daher besonders wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft. Da es im Sinne gesicherter Staatsfinanzen unerlässlich ist, dass Steuerberater ihre Mandanten schnell bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten unterstützen, sei es alternativlos, ihnen das Fahren mit Sondersignal zu gestatten.
Man sollte meinen, der gemeine Wähler hätte ein klares Urteil über den Politiker Peer Steinbrück gesprochen. Immerhin musste er nicht nur als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sondern auch als Bundesminister der Finanzen seinen Hut nehmen.
Sofern der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht antritt, können die Aufwendungen für eine stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. So entschied der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 02.02.2011.
Im Urteil vom 07.12.2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass die verlustbringende Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter nicht deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil der Veräußerer in engem zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt.