Im Urteil vom 07.12.2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass die verlustbringende Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter nicht deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil der Veräußerer in engem zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt.
Der Bundesfinanzhof hat mit drei Urteilen vom 11.11.2010 erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreien Sachbezug aufgestellt und damit Fragen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen beantwortet.
Mit seinem Urteil vom 13.10.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in ein privat genutztes betriebliches Fahrzeug nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1-%-Regelung einzubeziehen ist.
Bislang musste zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes
amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers vorgelegt werden. Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass dieser Nachweis auch noch später und durch jegliche geeignete Beweismittel erfolgen kann.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.10.2010 sind die Kosten bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind.