Trainee-Tätigkeit zählt als Ausbildung
von Björn Keller
Mit Urteil vom 26.08.2010 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Trainee-Tätigkeit als Ausbildungszeit gelten kann und somit zum Bezug von Kindergeld berechtigt. Bei der Beurteilung einer Tätigkeit ist entscheidend, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht.