Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2010

von Björn Keller

Für das Kalenderjahr 2010 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung einschließlich der jeweiligen Erklärungen zur Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes bis zum 31.05.2011 abzugeben. Sofern die Erklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, gilt eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31.12.2011. Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Steuererklärungen vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Aufgrund begründeter Einzelanträge kann eine weitere Fristverlängerung bis zum 29.02.2012 gewährt werden. Wer Steuererklärungen noch später abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen.

Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind, beispielsweise Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte, haben die Möglichkeit, innerhalb von vier Jahren nach Entstehung der Steuer – also bis zum 31.12.2014 – eine Einkommensteuererklärung abzugeben und so eventuell eine Erstattung von Einkommensteuer zu erhalten.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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