Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
von Björn Keller
Wie die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung vom 20.12.2010 bekannt gibt, wird die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung über den 31.12.2010 hinaus verlängert. Sie heißt jetzt „Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung“.