Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 05.05.2010 entschieden, dass bei dienstlicher Nutzung eines privat angeschafften Computers typisierend und pauschalierend eine jeweils hälftige Aufteilung in privat bzw. beruflich erfolgen kann. Der Steuerpflichtige muss allerdings nachweisen oder aber zumindest glaubhaft machen können, dass er den privaten PC in einem wesentlichen Umfang beruflich nutzt bzw. genutzt hat.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Eckpunkte für ein Gesetz zur "Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" vorgelegt. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch geplante Anpassungen beim Gründungszuschuss, dem wesentlichen Förderinstrument für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.
In seinem Urteil vom 09.12.2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Pfarrer, zu dessen dienstlichen Aufgaben gehört, Pilgerwallfahrten von Pfarrangehörigen seelsorgerisch zu begleiten, seine entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen darf.
Aus Regierungskreisen wurde bekannt, dass die Bundesregierung Erleichterungen für Steuerberater beschlossen hat. Steuerberater seien immer im Dienste ihrer Mandanten unterwegs und daher besonders wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft. Da es im Sinne gesicherter Staatsfinanzen unerlässlich ist, dass Steuerberater ihre Mandanten schnell bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten unterstützen, sei es alternativlos, ihnen das Fahren mit Sondersignal zu gestatten.
Man sollte meinen, der gemeine Wähler hätte ein klares Urteil über den Politiker Peer Steinbrück gesprochen. Immerhin musste er nicht nur als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sondern auch als Bundesminister der Finanzen seinen Hut nehmen.