In seinem Urteil vom 14.04.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Abgabefrist für die sogenannte Antragsveranlagung bei Steuerpflichtigen, die fast ausschließlich Lohneinkünfte beziehen, regelmäßig vier Jahre beträgt. Eine Anlaufhemmung und somit Verlängerung der Abgabefrist um bis zu drei Jahre kommt nach Auffassung des Gerichts hier nicht in Betracht.
Das FG Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 05.05.2011entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 233a Abs. 2a AO darstellt.
Das FG Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 02.02.2011 die Kosten für den Einbau einer Küche im Zusammenhang mit dem Bau eines Einfamilienhauses nicht als begünstigte Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG beurteilt. Eine Minderung der Einkommensteuer kommt demnach nicht in Betracht.
Mit Urteil vom 06.04.2011 entschied das FG Baden-Württemberg, dass der Erwerb und die Montage eines Treppenschräglifts im Garten des Wohngrundstücks einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Das FG Rheinland-Pfalz hat eine Klage wegen Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen für ein kontraststarkes Fernsehgerät mit Urteil vom 23.03.2011 abgewiesen. Im Streitfall hatte der Kläger die Anschaffung eines neuen, qualitativ hochwertigen Fernsehgerätes aufgrund einer Sehkrafteinschränkung seiner Frau als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung angegeben.