Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Keine Anlaufhemmung bei der Antragsveranlagung

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 14.04.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Abgabefrist für die sogenannte Antragsveranlagung bei Steuerpflichtigen, die fast ausschließlich Lohneinkünfte beziehen, regelmäßig vier Jahre beträgt. Eine Anlaufhemmung und somit Verlängerung der Abgabefrist um bis zu drei Jahre kommt nach Auffassung des Gerichts hier nicht in Betracht.

Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages aufgrund aufgegebener Investitionsabsicht

von: Björn Keller

Das FG Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 05.05.2011entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 233a Abs. 2a AO darstellt.

Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät keine außergewöhnlichen Belastungen

von: Björn Keller

Das FG Rheinland-Pfalz hat eine Klage wegen Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen für ein kontraststarkes Fernsehgerät mit Urteil vom 23.03.2011 abgewiesen. Im Streitfall hatte der Kläger die Anschaffung eines neuen, qualitativ hochwertigen Fernsehgerätes aufgrund einer Sehkrafteinschränkung seiner Frau als außergewöhnliche Belastungen in seiner Einkommensteuererklärung angegeben.