Keine Begünstigung für Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen
von Björn Keller
Das FG Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 02.02.2011 die Kosten für den Einbau einer Küche im Zusammenhang mit dem Bau eines Einfamilienhauses nicht als begünstigte Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG beurteilt. Eine Minderung der Einkommensteuer kommt demnach nicht in Betracht.