In einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler beim FG Niedersachen unter dem Aktenzeichen 9 K 394/10 soll entschieden werden, ob die Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens anhand des Bruttolistenneupreises verfassungsmäßig ist.
Der Bundesrat lehnte in seiner Sitzung am 08.07.2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ab. Grund hierfür war im Wesentlichen, dass sich keine Mehrheit für die geplante Zwei-Jahres-Option bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung finden konnte.
Der Entwurf eines Gesetzes vom 06.06.2011 sieht die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, mit deren Herstellung vor 1995 begonnen wurde. Im Jahr der energetischen Sanierungsmaßnahme sowie in den folgenden neun Jahren können jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten durch erhöhte Absetzungen oder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Mit seinem Urteil vom 22.02.2011 entschied das FG Berlin-Brandenburg, dass die unrichtige bzw. fehlerhafte Bezeichnung der Rechtsform des Leistungsempfängers in einer Rechnung den Vorsteuerabzug ausschließt.
Wird ein als Personalreserve beschäftigter Sparkassenmitarbeiter wechselnd in insgesamt 14 Filialen eingesetzt, liegen gemäß dem Urteil des FG Niedersachsen vom 15.04.2011 keine regelmäßigen Arbeitsstätten vor. Es können daher Fahrtkosten in vollem Umfang und Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.