Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Keine Differenzbesteuerung bei Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch einen Kioskbetreiber

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 29.06.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Veräußerung eines PKW, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, bei richtlinienkonformer Auslegung nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern ist.

Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

von: Björn Keller

Mit Urteil vom 07.04.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass zwar für eine Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG diese auch an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt haben muss, dabei aber die Grundsätze der Stellvertretung unbedingt zu berücksichtigen sind.

Keine Ansparabschreibung für Software

von: Björn Keller

In seinem Urteil vom 18.05.2011 stellt der Bundesfinanzhof klar, dass Software jeglicher Art ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellt. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um System- oder Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist. Die Bildung einer Ansparabschreibung ist demnach nicht möglich.