Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Abgrenzung von Unternehmereigenschaft und privater Sammlertätigkeit

von: Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 27.01.2011 entschied der Bundesfinanzhof über die Abgrenzung einer unternehmerischen Tätigkeit von einer privaten Sammlertätigkeit. Danach ist die Sammlung von Oldtimern und Neufahrzeugen nicht als eine unternehmerische Aktivität einzuordnen und somit erfolgt auch keine Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer durch das Finanzamt.