Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 30.06.2011, dass Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG darstellen können.
Die wegen eines Familienumzugs doppelt geleisteten Mietzahlungen können beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein. Dabei stehen die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung dem nicht entgegen.
Mit seinem Urteil vom 28.07.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung auch dann vorab als entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein können, wenn die Möglichkeit besteht, dass diese Berufstätigkeit später im Ausland ausgeübt werden könnte und dabei steuerfreie Einkünfte erzielt werden.
Mit seinem Urteil vom 29.06.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Veräußerung eines PKW, den ein Kioskbetreiber als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen betrieblich genutzt hat, bei richtlinienkonformer Auslegung nicht der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern ist.
Mit Urteil vom 07.04.2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass zwar für eine Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG diese auch an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt haben muss, dabei aber die Grundsätze der Stellvertretung unbedingt zu berücksichtigen sind.