Abgrenzungskriterien zwischen Essenslieferung und Restaurantleistung
von Björn Keller
In zwei Urteilen vom 30.06.2011 hat der Bundesfinanzhof zu der umsatzsteuerlichen Abgrenzung zwischen Essenslieferung (7% Umsatzsteuer) und Restaurantleistung (19% Umsatzsteuer) entschieden. Dabei bezog er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.03.2011.