Der Einsatz von Steuersoftware enthebt einen Steuerpflichtigen nicht von seiner Pflicht, sich dennoch mit der zur Steuererklärung gehörenden amtlichen „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung“ zu befassen. Bleiben beispielsweise bestimmte Ausgaben unberücksichtigt, muss sich der Steuerpflichtige dies als grob fahrlässiges Handeln zurechnen lassen.
In gleich drei Urteilen vom 19.07.2011 äußerte sich der Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Fotovoltaikanlage (FV-Anlage) zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.
In seiner Sitzung vom 22.11.2011 hat der Vermittlungsausschuss erneut über das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beraten. Hinsichtlich der in diesem Gesetz geplanten tiefgreifenden Änderungen beim Gründungszuschuss konnte keine Einigung erzielt werden.
Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuer auf im Kalenderjahr erzielte Kapitalerträge hat die auszahlende Stelle negative Kapitalerträge bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Der nicht ausgeglichene Verlust ist auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen oder auf Antrag gesondert zu bescheinigen.
Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 10.08.2011, dass Aufwendungen für einen PKW-Oldtimer auch dann nicht den Gewinn schmälern dürfen, wenn dieser ausschließlich für gelegentliche Kundenbesuche genutzt wird.