In seiner Sitzung vom 22.11.2011 hat der Vermittlungsausschuss erneut über das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beraten. Hinsichtlich der in diesem Gesetz geplanten tiefgreifenden Änderungen beim Gründungszuschuss konnte keine Einigung erzielt werden.
Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuer auf im Kalenderjahr erzielte Kapitalerträge hat die auszahlende Stelle negative Kapitalerträge bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Der nicht ausgeglichene Verlust ist auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen oder auf Antrag gesondert zu bescheinigen.
Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 10.08.2011, dass Aufwendungen für einen PKW-Oldtimer auch dann nicht den Gewinn schmälern dürfen, wenn dieser ausschließlich für gelegentliche Kundenbesuche genutzt wird.
Mit Beschluss vom 17.08.2011 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren angefallenen Anwaltskosten zum Abzug als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zugelassen werden. Im strittigen Fall ging es um ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue.
Am 23.09.2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und damit unter anderem auch wesentliche Verschärfungen der Bedingungen für den Bezug von Gründungszuschuss beschlossen.