Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
von Björn Keller
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof mit seinen Urteilen vom 09.06.2011 (VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09), dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann. Damit wurde das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht.