Börsenzeitschriften als Werbungskosten abziehbar
von Björn Keller
Auch Börsenzeitschriften können zu den bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigenden Arbeitsmitteln zählen. So verbraucherfreundlich entschied das FG München in seinem Urteil vom 03.03.2011, denn bislang war eine steuerliche Geltendmachung von Börsenzeitschriften als Werbungskosten nicht möglich.