Keine Ansparabschreibung für Software
von Björn Keller
In seinem Urteil vom 18.05.2011 stellt der Bundesfinanzhof klar, dass Software jeglicher Art ein immaterielles Wirtschaftsgut darstellt. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um System- oder Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist. Die Bildung einer Ansparabschreibung ist demnach nicht möglich.