Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten

von: Björn Keller

Nach dem Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2012 sind Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung des Beitragsrückerstattungsanspruchs bei der Krankenversicherung nicht geltend gemacht wurden.

Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten

von: Björn Keller

Bislang wurde die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern äußerst kritisch betrachtet. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen nahm nun dazu in einer Verfügung vom 29.11.2011 Stellung und erließ unter Berücksichtigung begünstigender aktueller Rechtsprechung einige Grundsätze.

Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

von: Björn Keller

Leistungen eines Partyservice-Unternehmens gelten grundsätzlich als sonstige Leistungen (Dienstleistungen) und unterliegen demzufolge dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23.11.2011.