Nach dem Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2012 sind Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung des Beitragsrückerstattungsanspruchs bei der Krankenversicherung nicht geltend gemacht wurden.
Bislang wurde die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern äußerst kritisch betrachtet. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen nahm nun dazu in einer Verfügung vom 29.11.2011 Stellung und erließ unter Berücksichtigung begünstigender aktueller Rechtsprechung einige Grundsätze.
Mit zwei Urteilen vom 16.11.2011 (VI R 19/11 und VI R 46/10) konkretisiert der Bundesfinanzhof, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.
Seit dem 01.02.2012 ist die Antragstellung für eine Förderung zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern möglich. Die Förderung beträgt je Fahrzeug einmalig 330 Euro (Festbetragszuschuss).
Leistungen eines Partyservice-Unternehmens gelten grundsätzlich als sonstige Leistungen (Dienstleistungen) und unterliegen demzufolge dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23.11.2011.