Seit dem 01.02.2012 ist die Antragstellung für eine Förderung zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern möglich. Die Förderung beträgt je Fahrzeug einmalig 330 Euro (Festbetragszuschuss).
Leistungen eines Partyservice-Unternehmens gelten grundsätzlich als sonstige Leistungen (Dienstleistungen) und unterliegen demzufolge dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23.11.2011.
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.07.2011 kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden. Dabei ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.
Am 02.01.2012 haben die obersten Finanzbehörden der Länder gleich lautende Erlasse über die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für 2011 veröffentlicht. Grundsätzlicher Termin für die Abgabe ist der 31.05.2012.
Das Bundesministerium für Finanzen teilte am 06.12.2011 in einem Schreiben mit, dass sich der ursprünglich für 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren) und der erstmalige Abruf dieser Daten verzögern. Derzeit ist der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens zum 01.01.2013 geplant.