Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten
von Björn Keller
Bislang wurde die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern äußerst kritisch betrachtet. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen nahm nun dazu in einer Verfügung vom 29.11.2011 Stellung und erließ unter Berücksichtigung begünstigender aktueller Rechtsprechung einige Grundsätze.