Die Anordnung einer Außenprüfung wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot kann rechtswidrig sein. So entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 28.09.2011. Ein Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die angeordnete Außenprüfung im Sinne von § 193 Abs. 1 AO ein in irgendeiner Weise umsetzbares Ergebnis haben könnte.
Das Bayerische Landesamt für Steuern nahm in einer Verfügung vom 17.02.2012 zu Fällen Stellung, in denen Unternehmern eine Kürzung der Rente oder anderer Sozialleistungen droht, weil sie Einkünfte aus dem Betrieb einer Auf-Dach-Fotovoltaikanlage beziehen.
Nach dem Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2012 sind Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung des Beitragsrückerstattungsanspruchs bei der Krankenversicherung nicht geltend gemacht wurden.
Bislang wurde die steuerliche Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern äußerst kritisch betrachtet. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen nahm nun dazu in einer Verfügung vom 29.11.2011 Stellung und erließ unter Berücksichtigung begünstigender aktueller Rechtsprechung einige Grundsätze.
Mit zwei Urteilen vom 16.11.2011 (VI R 19/11 und VI R 46/10) konkretisiert der Bundesfinanzhof, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.