Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten

von Björn Keller

Nach dem Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2012 sind Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung des Beitragsrückerstattungsanspruchs bei der Krankenversicherung nicht geltend gemacht wurden.