Mit seinem Urteil vom 18.04.2012 verwies der Bundesfinanzhof darauf, dass für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte eine besondere Nachweispflicht gilt. Insbesondere kann der Nachweis nicht über sogenannte Eigenbelege geführt werden.
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.06.2012 kann die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers nur dann als regelmäßige Arbeitsstätte gelten, wenn der Arbeitgeber dort auch über eine eigene Betriebsstätte verfügt, und zwar unabhängig von der Dauer des Arbeitseinsatzes des Arbeitnehmers.
Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2012 werden bereits angefallene Aufwendungen für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anerkannt und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn es nicht zur Veräußerung kommt.
Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.03.2012 entschied, verstößt es weder gegen Unionsrecht noch gegen völkerrechtliches Gewohnheitsrecht, dass Kinderbetreuungskosten nach § 4f Satz 5 EStG 2007 nur bei erfolgter Banküberweisung abziehbar sind.
Derzeit laufen umfangreiche Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Ab 01.01.2013 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verfahren zu nutzen und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Datenabgleich abzurufen. Die ELStAM-Daten sind für Arbeitnehmer ab dem 13.09.2012 und für Arbeitgeber ab dem 01.11.2012 zum Abruf freigeschaltet.