In zwei Urteilen vom 25.07.2012 stellte der Bundesfinanzhof klar, dass das Finanzamt bei Insolvenz eines Steuerpflichtigen nur dann seine offenen Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Zahlungsansprüche des betreffenden Unternehmens aufrechnen kann, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist.
Das FG Hamburg entschied im Urteil vom 27.04.2012 über die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen. Es heißt darin, dass die automatisierte Vorabanforderung von Steuererklärungen entgegen dem sogenannten Fristenerlass der obersten Finanzbehörden der Länder für Steuerpflichtige, die beraten werden, hinsichtlich des Auswahlermessens einer nachvollziehbaren Begründung bedarf.
Bilden für eine gewerbliche Tätigkeit genutzte Räume in verschiedenen Etagen des privat genutzten Wohnhauses eine funktionale Einheit, ist die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer für die Räume gemeinsam vorzunehmen.
Mit seinem Urteil vom 18.04.2012 verwies der Bundesfinanzhof darauf, dass für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte eine besondere Nachweispflicht gilt. Insbesondere kann der Nachweis nicht über sogenannte Eigenbelege geführt werden.
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.06.2012 kann die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers nur dann als regelmäßige Arbeitsstätte gelten, wenn der Arbeitgeber dort auch über eine eigene Betriebsstätte verfügt, und zwar unabhängig von der Dauer des Arbeitseinsatzes des Arbeitnehmers.