Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeitbeschäftigung

von Björn Keller

Kindergeld wird auch für Kinder gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus durften bis 31.12.2011 die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Jahresgrenzbetrag nicht überschreiten. Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung war bis dahin jedoch ohne Bedeutung.