Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
von Björn Keller
Derzeit laufen umfangreiche Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Ab 01.01.2013 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verfahren zu nutzen und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Datenabgleich abzurufen. Die ELStAM-Daten sind für Arbeitnehmer ab dem 13.09.2012 und für Arbeitgeber ab dem 01.11.2012 zum Abruf freigeschaltet.