Kein Abzug von in bar geleisteten Kinderbetreuungskosten

von Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.03.2012 entschied, verstößt es weder gegen Unionsrecht noch gegen völkerrechtliches Gewohnheitsrecht, dass Kinderbetreuungskosten nach § 4f Satz 5 EStG 2007 nur bei erfolgter Banküberweisung abziehbar sind.