Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Kindergeld bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland

von: Björn Keller

Für volljährige Kinder wird unter anderem nur dann Kindergeld gezahlt, wenn sie eine Berufsausbildung erhalten. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun mit Urteil vom 15.03.2012 seine Rechtsprechung, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.

Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern

von: Björn Keller

Der Ausschluss von zusammenlebenden, aber nicht verheirateten Eltern vom Splittingtarif nach §§ 26, 26b EStG verstößt nicht gegen das Gebot, Ehe und Familie zu schützen. Die Beschränkung des Splittingtarifs auf verheiratete Eltern verletzt auch nicht Art. 6 Abs. 5 GG, der eine Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern verbietet. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.03.2012.