Mit drei Urteilen vom 29.03.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass zwar Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohnhauses, nicht jedoch Kosten für die üblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können.
Für ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV nicht beanstandet werden, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23.02.2012 die Bedeutung des Finanzierungszusammenhangs zwischen Auszahlung von Darlehensmitteln für Investitionen und deren Bezahlung klargestellt, sofern das Investitionsdarlehen auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt wurde.
Für volljährige Kinder wird unter anderem nur dann Kindergeld gezahlt, wenn sie eine Berufsausbildung erhalten. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun mit Urteil vom 15.03.2012 seine Rechtsprechung, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.
Der Ausschluss von zusammenlebenden, aber nicht verheirateten Eltern vom Splittingtarif nach §§ 26, 26b EStG verstößt nicht gegen das Gebot, Ehe und Familie zu schützen. Die Beschränkung des Splittingtarifs auf verheiratete Eltern verletzt auch nicht Art. 6 Abs. 5 GG, der eine Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern verbietet. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.03.2012.