Mit seinem Urteil vom 19.04.2012 entschied der Bundesfinanzhof darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnen am Beschäftigungsort im Sinne einer doppelten Haushaltsführung vorliegt. Demnach dient eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dadurch unabhängig von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.
Die vom Gesetzgeber eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten für deren steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 19.04.2012.
Mit drei Urteilen vom 29.03.2012 entschied der Bundesfinanzhof, dass zwar Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohnhauses, nicht jedoch Kosten für die üblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können.
Für ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV nicht beanstandet werden, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23.02.2012 die Bedeutung des Finanzierungszusammenhangs zwischen Auszahlung von Darlehensmitteln für Investitionen und deren Bezahlung klargestellt, sofern das Investitionsdarlehen auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt wurde.