Die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB X, die sogenannten Praxisgebühren, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18.07.2012. Grundsätzlich können Steuerpflichtige gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben abziehen.
Mit Urteil vom 20.06.2012 hat der Bundesfinanzhof die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert. Die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags auch bei in Gründung befindlichen Betrieben setzt nicht zwingend eine verbindliche Bestellung noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung voraus.
Wie das Bundesministerium für Finanzen am 02.07.2012 mitteilte, sind durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 01.07.2011 neu gefasst worden.
Mit seinem Urteil vom 19.04.2012 entschied der Bundesfinanzhof darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnen am Beschäftigungsort im Sinne einer doppelten Haushaltsführung vorliegt. Demnach dient eine Wohnung dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dadurch unabhängig von Gemeinde- oder Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann.
Die vom Gesetzgeber eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten für deren steuerliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 19.04.2012.