Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit
von Björn Keller
Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin beim Kindergeld zu berücksichtigen. Hingegen kann ein Kind, das während der Elternzeit keinen Ausbildungsplatz sucht oder das seine Ausbildung wegen der Elternzeit unterbricht, nicht als Kind berücksichtigt werden.