Übernahme von Bußgeldern durch Arbeitgeber ist Arbeitslohn
von Björn Keller
In seinem Urteil vom 14.11.2013 stellte Bundesfinanzhof klar, dass die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer als Lohn zu werten ist. Damit gab er seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema auf. Beispielsweise gilt die Neuregelung, wenn der Inhaber einer Spedition Bußgelder für seine Fahrer übernimmt, die wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt wurden.