Kindergeld für verheiratete Kinder

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 17.10.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Verheiratung eines Kindes seit Januar 2012 dessen Berücksichtigung beim Kindergeld nicht mehr ausschließt. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sogenannten Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen.