Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

von Björn Keller

In drei Streitfällen befasste sich der Bundesfinanzhof am 16.10.2013 mit dem § 37b EStG. Er entschied, dass unter die Pauschalierungsvorschrift nur Zuwendungen fallen, die beim Empfänger einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind. Mit der Vorschrift wird auch keine weitere eigenständige Einkunftsart begründet und auch nicht der einkommensteuerrechtliche Lohnbegriff erweitert.