Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014

von Björn Keller

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Erlass vom 02.01.2015 die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 festgelegt. Bis zum 31.05.2015 sind bei den Finanzämtern die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes abzugeben.