Finanzamt muss bei einer Amtspflichtverletzung die Gebühren des Steuerberaters für das Einspruchsverfahren erstatten
von Björn Keller
Im Falle einer Amtspflichtverletzung durch das Finanzamt kann der Steuerpflichtige die Kosten, die ihm durch die Beauftragung eines Steuerberaters im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens entstehen, geltend machen. Das Landgericht Essen hat mit seinem Urteil vom 24.04.2014 über einen solchen Schadenersatzanspruch entschieden.