Wirksame Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Fax
von Björn Keller
Mit Urteil vom 08.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass eine Einkommensteuererklärung auch per Fax an das Finanzamt wirksam übermittelt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Denn mit der auf der Erklärung geleisteten Unterschrift identifiziert sich der Steuerpflichtige mir deren Inhalt und übernimmt dafür die Verantwortung.