Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß § 233a AO
von Björn Keller
Grundsätzlich gilt, dass Zinsen auf Steuernachforderungen nicht steuermindernd geltend gemacht werden dürfen, demgegenüber aber Zinsen auf Steuererstattungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder anderer Art führen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat in ihrer Verfügung vom 04.02.2014 festgelegt, dass für diesen Grundsatz, eine Ausnahme zu berücksichtigen ist.