Entschädigungszahlung der Versicherung nach einem Gebäudebrand gilt als steuerbare Einnahme
von Björn Keller
Mit seinem Urteil vom 02.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof über die ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigung durch die Gebäudeversicherung. Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch, so führen Leistungen der Gebäudefeuerversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.